Anordnung amtsärztliche Untersuchung
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Hallo,

ich habe gelesen, dass der Dienstherr nach einem Urteil des BVerfG in der o. a. Anordnung u. a. umfassend über die Abläufe der Untersuchung informieren muss. Was ist damit genau gemeint? Kann mir jemand das Urteil nennen?
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