29.08.2016, 13:04
Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation: Zurzeit befinde ich mich auf einer E9-Stelle ohne die Angestelltenprüfung II abgelegt zu haben (Sprich E8 + Zulage nach § 14 TVöD). Diese Stelle wurde Anfang des Jahres ausgeschrieben und ich habe sie regulär erhalten (unbefristet). Nun ist es so, dass ich die Angestelltenprüfung II Ende des Jahres 2017 beginnen soll (voraussichtlicher Abschluss wäre 2018).
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Mfg
Fabi
kurz zu meiner Situation: Zurzeit befinde ich mich auf einer E9-Stelle ohne die Angestelltenprüfung II abgelegt zu haben (Sprich E8 + Zulage nach § 14 TVöD). Diese Stelle wurde Anfang des Jahres ausgeschrieben und ich habe sie regulär erhalten (unbefristet). Nun ist es so, dass ich die Angestelltenprüfung II Ende des Jahres 2017 beginnen soll (voraussichtlicher Abschluss wäre 2018).
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
- Nach dem alten BAT ist meine Stelle wie folgt bewertet: IVb Fg 1b.Meiner Meinung nach entspricht das der E9b (Evtl. E9c). Ist es richtig, dass ich trotzdem im Jahr 2017 einen Antrag auf die E9c stellen kann (bzw. sollte), obwohl ich im Moment nur die E8 + Zulage erhalten?
- Sollte so ein Antrag möglich sein zu wann würde die Eingruppierung erfolgen? Zum 01.01.2017 oder erst zu dem Datum des bestandenen Lehrgangs?
- Sollte die höher Eingruppierung erst 2018 mit Bestehen der Prüfung erfolgen in welche Stufe würde man mich dann zuordnen, wenn ich aktuelle in der E8 Stufe 3 bin?
Mfg
Fabi