Angestelltenlehrgang II als Mittlerer Dienst
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit September 2019 ausgelernte Beamtin im mittleren nichttechnischen Dienst. 
Bei meiner Ausbildungsstätte hat es mir nicht gefallen, darum habe ich ein halbes Jahr später nach Ausbildungsende zu einer Stadtverwaltung gewechselt und bin dort Angestellte im Bürgerbüro mit EG6. 
Ich würde mich gerne weiterbilden und mit 22 Jahren nicht auf meiner jetzigen Stelle stehen bleiben.
Wie ist das denn mit dem Angestelltenlehrgang II für den mittleren Dienst? 
Meines Wissens gibt es nämlich ein Pendant, bei dem man vom mittleren in den gehobenen Dienst kommt. Als Kriterium muss man 3 Jahre Berufserfahrung als Sachbearbeiter inne haben. 
Stimmt das so oder gibt es tatsächlich nur den Angestelltenlehrgang? Wenn das so stimmt, was muss ich tun? 

Vielen lieben Dank!
Beste Grüße
Sachbearbeiter-Gast
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#2

Geht es um eine Tätigkeit als Beamtin? Dann wäre das Bundesland relevant. Es gibt verschiede Wege des Aufstiegs.

Für Tarifbeschäftigte ist der Angestelltenlehrgang II der einfachste Weg die Chance auf die Übertragung von höherwertiger Tätigkeit im Bereich ab E9b bis E12 zu erhöhen. In Bundesländern mit Prüfungspflicht ist er (oder ggf. ein Studium) Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung im allgemeinen Verwaltungsbereich. Alternative ist ggf. ein Studium.

Zuerst wäre zu schauen ob dein Arbeitgeber den Angestelltenlehrgang II anbietet. Daneben kann man schauen ob es Anbieter in der Nähe gibt wo man sich als Selbstzahler anmelden kann. Alternativ ggf. ein Studium.
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#3

Hallo,

das Bundesland wäre Baden-Württemberg.

Es geht mir eigentlich nicht wirklich um eine Stelle als Beamtin, da ich in der Ausbildung ziemlich schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, aber ich war irgendwie immer so dran, dass der gelernte Beruf ausschlaggebend dafür ist.
Also dass wenn ich den mittleren Dienst gelernt habe, dass ich dann nicht den Angestelltenlehrgang II machen kann. Oder ist das theoretisch egal?
Und dass der Angestelltenlehrgang II eben nur geht wenn man gelernter Verwaltungsfachangestellter ist.
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#4

Der Angestelltenlehrgang II ist nicht auf Personen mit Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beschränkt. Die konkreten Voraussetzungen finden sich beim jeweiligen Anbieter.

Siehe z.B. hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadm...-po-17.pdf

"§ 3
Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer zu Beginn des Fortbildungslehrganges Folgendes
nachweist:
1. erfolgreiche Teilnahme
− an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte /
Verwaltungsfachangestellter Fachrichtung Kommunal- und
Landesverwaltung,
− an der Angestelltenprüfung I oder
− an der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den
mittleren Verwaltungsdienst oder nach der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen
Finanzverwaltung
und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in den unter Ziffer 1 genannten
oder vergleichbaren Tätigkeiten.
In beiden Fällen ist unter Beachtung von § 2 die Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen nach § 4 nachzuweisen. Einschlägige Berufspraxis ist die selbstständige
Wahrnehmung von rechtlich geprägten Verwaltungsaufgaben. Ausländische
Bildungsabschlüsse und vergleichbare Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu
berücksichtigen."
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