Angestelltenlehrgang 1: Kann Anmeldung durch Arbeitgeber widerrufen werden?
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Guten Abend,

ich arbeite als Quereinsteigerin in einer Kommunalverwaltung.
Ich habe beim Bürgermeister beantragt, für den Verwaltungslehrgang 1 angemeldet zu werden, dies wurde mir genehmigt und auch angemeldet.

Da wir ab der nächsten Wahl einen neuen Bürgermeister haben werden, und der Lehrgang 1 aufgrund Wartezeit erst in einem Jahr beginnt, wollte ich zur Sicherheit fragen, ob der neue Bürgermeister die Genehmigung des Vorgängers zurückziehen kann. Kann generell die Anmeldung trotz Genehmigung widerrufen werden?
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