17.05.2023, 23:09
Guten Abend,
ich arbeite als Quereinsteigerin in einer Kommunalverwaltung.
Ich habe beim Bürgermeister beantragt, für den Verwaltungslehrgang 1 angemeldet zu werden, dies wurde mir genehmigt und auch angemeldet.
Da wir ab der nächsten Wahl einen neuen Bürgermeister haben werden, und der Lehrgang 1 aufgrund Wartezeit erst in einem Jahr beginnt, wollte ich zur Sicherheit fragen, ob der neue Bürgermeister die Genehmigung des Vorgängers zurückziehen kann. Kann generell die Anmeldung trotz Genehmigung widerrufen werden?
ich arbeite als Quereinsteigerin in einer Kommunalverwaltung.
Ich habe beim Bürgermeister beantragt, für den Verwaltungslehrgang 1 angemeldet zu werden, dies wurde mir genehmigt und auch angemeldet.
Da wir ab der nächsten Wahl einen neuen Bürgermeister haben werden, und der Lehrgang 1 aufgrund Wartezeit erst in einem Jahr beginnt, wollte ich zur Sicherheit fragen, ob der neue Bürgermeister die Genehmigung des Vorgängers zurückziehen kann. Kann generell die Anmeldung trotz Genehmigung widerrufen werden?