Angeordnete Rufbereitschaft
#1

Darf der Bauhofleiter mit den Bürgermeister uns (Mitarbeiter) 24 Stunden bevor Winterdienst ist die Rufbereitschaft anordnen? Das ist doch sozial unverträglich? Wir haben einen Dienstplan, der uns zugewiesen wurde. Wir haben inzwischen eine Kernrufbereitschaft, die auch pauschal bezahlt wird. Die Wochen vorher und nach, die ja auch verteilt wurde, sind flexibel!
Es heißt, der Bauhofleiter entscheidet, wann eine Rufbereitschaft nötig ist. Das heißt im Klartext, für diese Zeit bekommen wir Rufbereitschaftsgeld, ob wir fahren oder nicht. Wenn wir aber keine angeordnete Rufbereitschaft haben, möchte er uns diese 24 Stunden vorher anordnen! Darf er das?
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#2

"wenn wir aber keine angeordnete Rufbereitschaft haben, möchte er uns 24 stunden vorher sie anordnen! darf er das?"
Kommt auf die Details an. Aber als regelmäßiges Prinzip um Geld zu sparen ist das nicht zulässig. Gibt es einen Personalrat? Akzeptiert er diese Praxis?
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#3

Das Thema ist hier um Forum schon oft diskutiert werden. Es gibt leider keine rechtliche Handhabe dagegen, das heißt ja, er darf das.

Es wird Zeit, dass Verdi in den Tarifverhandlungen die Thematik angeht und bessere Bedingungen im Zusammenhang mit der Rufbereitschaft für den Winterdienst fordert.
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