Angemessene Tätigkeit
#1

Ich bin in der EG 15 und hatte bis Ende Juni die Verantwortung für einen Fachbereich (24 Jahre).
Für meine Nachfolgerin sollte ich bis Ende des Jahres zur Begleitung der Einarbeitung zur Verfügung stehen, was diese aber ablehnt. Muss ich nun bis zur Rente jeden Arbeitsauftrag annehmen?
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#2

"Für meine Nachfolgerin sollte ich bis Ende des Jahres zur Begleitung der Einarbeitung zur Verfügung stehen, was diese aber ablehnt"
Wobei dies nicht zwingend alleine deren Entscheidung ist.
Aber wenn nun klar ist dass das nicht die Aufgabe ist, dann muss der Arbeitgeber nun klären was die Aufgaben sein sollen.

"Muss ich nun bis zur Rente jeden Arbeitsauftrag annehmen?"
Jeden der vom Arbeitsvertrag Gedeck ist. Insgesamt müssen es Aufgaben nach E15 sein. Gibt es eine Vereinbarung zur Abgabe der Fachbereichsleitung?
Da die Frage E15 über einen längeren Betrachtungszeitraum einzuhalten ist, können Aufgaben auch einzeln niedriger zu bewerten sein. Sie müssen aber Ermessensfehler frei sein.
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