Anfrage zur Eingruppierung EG 4 zu EG 5
#1

Eingruppierung: Die Ausbildungsdauer betrug damals im Jahr 1980 nur 2 Jahre. Kann der Beschäftigte aufgrund der damaligen Gegebenheiten und Ausbildungsdauer zum jetzigen Zeitpunkt nur in die Entgeltgruppe 4 und nicht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden?

(Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.)
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