28.01.2025, 15:02
Eingruppierung: Die Ausbildungsdauer betrug damals im Jahr 1980 nur 2 Jahre. Kann der Beschäftigte aufgrund der damaligen Gegebenheiten und Ausbildungsdauer zum jetzigen Zeitpunkt nur in die Entgeltgruppe 4 und nicht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden?
(Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.)
(Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.)