Anfrage zur Ausbildungsvergütung nach TVöD
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich absolviere derzeit meine Ausbildung zur Erzieherin bei einer evkita und möchte mich gerne über die tariflichen Regelungen zu meiner Ausbildungsvergütung informieren.

Vor Beginn meiner Ausbildung war ich bereits zwei Jahre als Springerkraft im Springerpool von evkita Ludwigshafen beschäftigt. Außerdem habe ich in Italien ein pädagogisches Studium im Bereich Kunstpädagogik abgeschlossen, das in Deutschland teilweise anerkannt wurde.

Da für mein Ausbildungsverhältnis der TVöD maßgeblich ist, möchte ich gerne wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen meine vorherige Beschäftigungszeit sowie mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Festlegung meiner Ausbildungsvergütung berücksichtigt werden können.

Insbesondere bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:

- Welche tariflichen Regelungen gelten konkret für meine Ausbildungsvergütung?
- Gibt es eine tarifliche Grundlage für die Anrechnung meiner zweijährigen vorherigen Beschäftigung als Springerkraft?
- Kann mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Vergütung berücksichtigt werden?
- Falls eine Anrechnung möglich ist, welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Ich hatte mich hierzu bereits an die Personalabteilung gewandt und möchte höflich nachfragen, ob eine entsprechende Prüfung möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung. Über eine schriftliche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

"Da für mein Ausbildungsverhältnis der TVöD maßgeblich ist, "
Das wurde wirklich vertraglich vereinbart? Das ist ungewöhnlich. Wie ist die genaue Formulierung im Ausbildungsvertrag? Üblich ist eine Anwendung des TVAöD.

"- Welche tariflichen Regelungen gelten konkret für meine Ausbildungsvergütung?"
Der TVöD regelt keine Ausbildungsvergütung. Hängt deshalb vom genauen Wortlaut des Arbeitsvertrags ab. Normalerweise wird eine Anwendung des TVAöD vereinbart.
"- Gibt es eine tarifliche Grundlage für die Anrechnung meiner zweijährigen vorherigen Beschäftigung als Springerkraft?"
Im TVAöD keine. Bei einer Bezahlung nach TVöD kommt es auf die Details des Arbeitsvertrags an. Soweit es um die Stufenzuordnung geht, hätte diese vor Vertragsabschluss geklärt werden müssen.
"Kann mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Vergütung berücksichtigt werden?"
Traiflich nicht. Aber es können theoretisch übertarifliche Vereinbarungen getroffen werden. Dies ist in der Ausbildung noch unüblicher als sowieso schon.


- Kann mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Vergütung berücksichtigt werden?
- Falls eine Anrechnung möglich ist, welche Unterlagen werden dafür benötigt?
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#3

Ein wichtiger Punkt, der hier noch fehlt: Bei einer ev. Kita ist oft gar nicht der TVöD/TVAöD maßgeblich, sondern das kirchliche Arbeitsrecht – in der Diakonie meist die AVR DD (Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland) bzw. eine regionale AVR. Schau am besten in deinen Ausbildungsvertrag, auf welches Regelwerk er sich beruft – das entscheidet über alles Weitere. Ansprechpartner ist dann der Träger bzw. die Mitarbeitervertretung (MAV), nicht ein Personalrat.

Zur Anrechnung: Eine Ausbildungsvergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Ausbildungsjahr (1./2./3.), nicht nach Erfahrungsstufen wie bei einer regulären Stelle. Deshalb erhöhen weder die zwei Jahre als Springerkraft noch ein (teilweise anerkannter) Abschluss die Ausbildungsvergütung automatisch – das gilt im TVAöD wie in den AVR. Individuelle bzw. übertarifliche Vereinbarungen sind theoretisch möglich, in der Ausbildung aber selten.

Interessanter wird deine Vorerfahrung nach der Ausbildung: Für die spätere Eingruppierung (bei Erzieher/innen i. d. R. im SuE-Bereich) können einschlägige Berufserfahrung und ein anerkannter Abschluss bei der Stufenzuordnung durchaus eine Rolle spielen. Dafür lohnt es sich, die Zeugnisse und die Anerkennung deines italienischen Abschlusses parat zu haben.
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