16.10.2026, 07:06
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich absolviere derzeit meine Ausbildung zur Erzieherin bei einer evkita und möchte mich gerne über die tariflichen Regelungen zu meiner Ausbildungsvergütung informieren.
Vor Beginn meiner Ausbildung war ich bereits zwei Jahre als Springerkraft im Springerpool von evkita Ludwigshafen beschäftigt. Außerdem habe ich in Italien ein pädagogisches Studium im Bereich Kunstpädagogik abgeschlossen, das in Deutschland teilweise anerkannt wurde.
Da für mein Ausbildungsverhältnis der TVöD maßgeblich ist, möchte ich gerne wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen meine vorherige Beschäftigungszeit sowie mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Festlegung meiner Ausbildungsvergütung berücksichtigt werden können.
Insbesondere bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Welche tariflichen Regelungen gelten konkret für meine Ausbildungsvergütung?
- Gibt es eine tarifliche Grundlage für die Anrechnung meiner zweijährigen vorherigen Beschäftigung als Springerkraft?
- Kann mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Vergütung berücksichtigt werden?
- Falls eine Anrechnung möglich ist, welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Ich hatte mich hierzu bereits an die Personalabteilung gewandt und möchte höflich nachfragen, ob eine entsprechende Prüfung möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung. Über eine schriftliche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
ich absolviere derzeit meine Ausbildung zur Erzieherin bei einer evkita und möchte mich gerne über die tariflichen Regelungen zu meiner Ausbildungsvergütung informieren.
Vor Beginn meiner Ausbildung war ich bereits zwei Jahre als Springerkraft im Springerpool von evkita Ludwigshafen beschäftigt. Außerdem habe ich in Italien ein pädagogisches Studium im Bereich Kunstpädagogik abgeschlossen, das in Deutschland teilweise anerkannt wurde.
Da für mein Ausbildungsverhältnis der TVöD maßgeblich ist, möchte ich gerne wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen meine vorherige Beschäftigungszeit sowie mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Festlegung meiner Ausbildungsvergütung berücksichtigt werden können.
Insbesondere bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Welche tariflichen Regelungen gelten konkret für meine Ausbildungsvergütung?
- Gibt es eine tarifliche Grundlage für die Anrechnung meiner zweijährigen vorherigen Beschäftigung als Springerkraft?
- Kann mein teilweise anerkannter pädagogischer Abschluss bei der Vergütung berücksichtigt werden?
- Falls eine Anrechnung möglich ist, welche Unterlagen werden dafür benötigt?
Ich hatte mich hierzu bereits an die Personalabteilung gewandt und möchte höflich nachfragen, ob eine entsprechende Prüfung möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung. Über eine schriftliche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen



