Anfrage Eingruppierung E10 - Techniker
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer Stellenausschreibung (10-11 ausgeschrieben), wurde ich im Bauamt der Gemeinde als Sachbearbeiter Bauamt in der E9c eingestuft.
Mir wurde zur Einstellung gesagt, es handelt sich um einen Ausschreibungsfehler, Techniker können nur bis Stufe E9c eingestuft werden.

Ein staatlich geprüfter Techniker, ist laut Definition gleichwertig mit einem Bachelor - professional.
Demzufolge müssten die Voraussetzungen gegeben sein für eine Einstufung in die E10.

Können Sie mir sagen, was gegen eine Eingruppierung in die E10 steht?

Mit freundlichen Grüßen
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#2

"Techniker können nur bis Stufe E9c eingestuft werden."
Das ist unzutreffend. Lediglich Techniker mit Technikeraufgaben können im TVöD lediglich maximal in E9b eingruppiert werden.

Die Eingruppierung in E9c basiert vermutlich auf der Übertragung von Aufgaben nach E10 (z.B. Ingenieur) und der Feststellung, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist: "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. "
Dann erfolgt gemäß Vorbemerkung Nr. 2 eine Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger (hier also E9c).
Das ist dann auch kein Fehler der Ausschreibung.

"Ein staatlich geprüfter Techniker ist laut Definition gleichwertig mit einem Bachelor - professional."
Welche relevante Definition im Tarifvertrag würde das so sehen? Im Gegenteil, der Tarifvertrag trifft eigene Regelungen zur Eingruppierung von Aufgaben von Technikern.

"Demzufolge müssten die Voraussetzungen gegeben sein für eine Einstufung in die E10"
Welcher Tarifvertrag? Im TVöD ist dies so nicht der Fall. Ein Techniker mit Aufgaben, die keine Aufgaben eines Technikers im Tarifsinne sind (z.B. Aufgaben eines Ingenieurs) und vergleichbaren Fähigkeiten kann in E10 eingruppiert werden.

Man könnte darlegen, dass man seit einigen Jahren schon Aufgaben eines Ingenieurs erfüllt und ähnlich breit eingesetzt werden kann wie dieser. Dann besteht ein Anspruch auf E10 (soweit die Eingruppierung in E9c aus den von mir vermuteten Gründen erfolgte). Das ist allerdings ein Bereich wo Eingruppierungsklagen besonders wenig Aussicht auf Erfolg haben. Man sollte es also mit dem Arbeitgeber zu klären versuchen. Notfalls wechselt man zu Arbeitgebern, die flexibler sind und bessere Bezahlung anbieten.
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