09.03.2023, 12:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einer Stellenausschreibung (10-11 ausgeschrieben), wurde ich im Bauamt der Gemeinde als Sachbearbeiter Bauamt in der E9c eingestuft.
Mir wurde zur Einstellung gesagt, es handelt sich um einen Ausschreibungsfehler, Techniker können nur bis Stufe E9c eingestuft werden.
Ein staatlich geprüfter Techniker, ist laut Definition gleichwertig mit einem Bachelor - professional.
Demzufolge müssten die Voraussetzungen gegeben sein für eine Einstufung in die E10.
Können Sie mir sagen, was gegen eine Eingruppierung in die E10 steht?
Mit freundlichen Grüßen
nach einer Stellenausschreibung (10-11 ausgeschrieben), wurde ich im Bauamt der Gemeinde als Sachbearbeiter Bauamt in der E9c eingestuft.
Mir wurde zur Einstellung gesagt, es handelt sich um einen Ausschreibungsfehler, Techniker können nur bis Stufe E9c eingestuft werden.
Ein staatlich geprüfter Techniker, ist laut Definition gleichwertig mit einem Bachelor - professional.
Demzufolge müssten die Voraussetzungen gegeben sein für eine Einstufung in die E10.
Können Sie mir sagen, was gegen eine Eingruppierung in die E10 steht?
Mit freundlichen Grüßen