Anerkennungspraktikum
#1

Kann/Darf/Soll das Jahr, in dem man das Anerkennungspraktikum ableistet, bei der Einstufung mitberücksichtigt werden?
Zitieren
#2

BT-V
Anlage zu § 56 (VKA)
§ 1
dort
Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3:
1Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des
öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb
einschlägiger Berufserfahrung. 2Als Erwerb einer einjährigen einschlägigen Berufs
erfahrung gilt entsprechend auch die fachpraktische Ausbildung im Rahmen einer
abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher nach
landesgesetzlichen Regelungen und im Rahmen einer abgeschlossenen praxisin
tegrierten Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger nach
landesgesetzlichen Regelungen.

https://vka.de/wp-content/uploads/2026/0...1_2025.pdf
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst