Amtsarzt
#1

Darf ein Amtsarzt eine Person ohne Begründung und einfach aus Spass vorladen?
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#2

Aus Spass wird er das bestimmt ja nicht tun, er wird ja von jemanden den Auftrag dazu bekommen haben.
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#3

(06.10.2016, 15:03)Gast schrieb:  Darf ein Amtsarzt eine Person ohne Begründung und einfach aus Spass eine Person vorladen?

Normalerweise erteilt der Behördenleiter den Auftrag, den Mitarbeiter(in) amtsärztlich zu untersuchen. Dabei müssen Gründe angegeben werden (z.Bsp. Mitarbeiter ist zu häufig erkrankt, fällt im Dienst unangenehm auf, usw.). Liegt keine Begründung vor, kann der Amtsarzt die Untersuchung verweigern.
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#4

Muss die Behörde dem Beamten dann nicht auch eine Anordnung zur Untersuchung zukommen lassen?
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