Kann der zu Untersuchende das Gesundheitsamt (Amtsarzt) nach dem Wohnortprinzip bestimmen?
Was für eine Untersuchung ist es denn? Im Regelfall gibt der Arbeitgeber vor bei welchen Arzt eine Einstellungsuntersuchung oder Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit (im Sinne § 3 (4) TVöD. Der Tarifbeschäftigte darf in den Fällen nicht einen anderen Arzt aufsuchen.