Nach wieviel Jahren kann ich in Altersteilzeit gehen?
Es besteht für den Bereich VKA (TVöD, TV-V, einzelne TV-N) keinen tariflichen, durchsetzbaren Anspruch mehr. Die Gültigkeit des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) ist abgelaufen.
Aber man kann gemäß Altersteilzeitgesetz (AltTZG) eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen. Das ist dann aber freiwillig vom Arbeitgeber. Das Mindestalter für diese Vereinbarung ist 55. Man muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1 080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gestanden haben.