60 Jahre alt, schwerbehindert, seit 1989 im LVR beschäftigt. Kein Anspruch?
Grüße und Dankeschön
LVR meint Landschaftsverband Rheinland?
Im TVöD besteht kein Anspruch auf Altersteilzeit. Man kann mi dem Arbeitgeber nur darüber verhandeln. Die Hürden für eine Ablehnung sind ggf. für normale Teilzeit geringer (Ablehnung für den Arbeitgeber schwerer). Wenn man sich nicht einig wird, könnte man diese Option in Betracht ziehen.