Als Gemeindlicher Vollzugsbediensteter in zwei Gemeinden arbeiten?
#1

Hallo zusammen.

Kann man als GVD von einer anderen Gemeinde
ausgeliehen werden, oder nebenbei arbeiten?
Die Frage ist vielleicht schon einmal aufgekommen, wenn auch etwas aussergewöhnlich.

Danke im voraus!

Gruß Ian.
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#2

Welches Bundesland? Es gibt zumeist ein Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit / Gemeinschaftsarbeit.
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#3

Baden-Württemberg
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#4

In BW heißt es "Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)".

§ 1 Rechtsformen und Grundsätze kommunaler Zusammenarbeit
Gemeinden und Landkreise können zur kommunalen Zusammenarbeit Zweckverbände und gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten bilden sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen, um bestimmte Aufgaben, zu deren Erledigung sie berechtigt oder verpflichtet sind, für alle oder einzelne gemeinsam zu erfüllen. Zur gemeinsamen Durchführung bestimmter Aufgaben können sie gemeinsame Dienststellen bilden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn durch Gesetz die gemeinsame Erfüllung oder Durchführung der Aufgaben ausgeschlossen oder hierfür eine besondere Rechtsform vorgeschrieben ist.
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#5

Vielen Dank!
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