Als Erzieherin Schulsozialarbeiterin
#1

Hallo, ich bin eine Staatlich anerkannte Erzieherin und seit dem 15.07.2020 als Schulsozialarbeiterin mit 34 Std mit der Vergütung TVöD SO8b in der Stufe 6 an der Grundschule beschäftigt. 
Am Do, den 28.01.2021 bekam ich die Nachricht, dass das Amt mich fälschlicher Weise in die Stufe 4 hätten einordnen müssen und fordern nun 2731 € zurück. 
Da in meinem Arbeitsvertrag Entgeltgruppe SO8b Fallgruppe 3 steht, gab es für mich auch keinen Grund dafür, dass es nicht richtig ist. 
Darum habe ich heute um ein Gespräch gebeten, wie es sein könne. Es gibt einen jetzt erst entdeckten Zusatz, der besagt, das die Stufe 4 und nicht die Stufe 6 als Endstufe für die Schulsozialarbeit vorgesehen ist.
Der leitende Verwaltungsbeamte meinte, er würde es prüfen, könne aber nichts versprechen, da eine tarifliche Überbezahlung Veruntreuung von Steuergelder wäre, er aber sehr wohl Verständnis für meine Situation habe.
Da ich weiß, das auch andere Schulsozialarbeiter von anderen Ämtern auch die Stufe 6 erhalten, entgegnete er nur, dass diese Ämter es wohl auch falsch machten.
Nun hätte ich bitte gerne Ihre Einschätzung zu meinem Fall, ob sie eine rechtliche Möglichkeit für mich sehen, um diese Rückzahlung zu verhindern und weiterhin in Stufe 6 zu bleiben?

Zusatz:
Bei Beschäftigten in S 8b Fallgruppe 3 (Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern usw. bisher in S 8 Fallgruppe 5) bleibt die Stufenbegrenzung bis zur Stufe 4 (Endstufe) bestehen (Nr. 3 Abs. 2 Satz 7 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 12 2 Abs. 2 Satz 7 TVöD-B).
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#2

Auf der Seite der VKA gibt es in dem veröffentlichten Tariftext die von Ihnen im Zusatz zitierte Vorschrift "Nr. 3 Abs. 2 Satz 7 der Anlage D.12 zum TVöD-V" nicht. dort heißt es " Nr. 3 (aufgehoben)
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#3

Hallo,
mich würde Interessieren wie du an den Job gekommen bist. Hast du irgendwelche Zusatzqualifikationen?
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