Akteneinsicht bei Stellenbewertung/Eingruppierung
#1

Hallo zusammen,

hat man im ÖD ein Recht auf Akteneinsicht, wenn z.B. eine Stellenbewertung durchgeführt wurde? An die entsprechende Stellenbeschreibung samt Tätigkeiten zu kommen ist oft nicht das Problem, aber wie am Ende die Bewertung im Detail ausgefallen ist schon.

Ohne die entsprechenden Unterlagen kann man selber die Bewertung und Eingruppierung der eigenen Stelle nicht überprüfen/nachvollziehen.

Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen
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#2

Nicht ohne weiteres.
Soweit im Bundesland ein Informationsfreiheitsgesetz gilt könnte sich daraus ein Anspruch ergeben. Die Stellenbewertung ist letztlich nicht erforderlich, weil man sich ja auch selber eine Meinung bilden kann (notfalls halt mit Experten).
Der Personalrat hat ggf. einige Möglichkeiten an die Stellenbewertung heranzukommen. Darf diese aber nicht ohne weiteres weitergeben. Könnte aber im Rahmen einer Arbeit sich daraus ergebene Fragen der Bewertung mit dem betroffenen Beschäftigten erörtern.
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#3

Die Dokumentation dient lediglich dem Arbeitgeber wie er sich seine Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung gebildet hat.

Folgerichtig hat der TB kein Anrecht auf Einsicht - er muss sich seine Rechtsmeinung selbst bilden. Weiterführend muss der TB die Bildung seiner Rechtsmeinung ggf. im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage darlegen.

Der Arbeitgeber wird den TB dabei natürlich nicht (durch Einsichtgewährung) unterstützen.
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