Abschlussprüfung Verwaltungsfachangestellte
#1

Hallo Leute, 

ich habe eine große Frage und hoffe, jemand kann die beantworten. Ich bekomme demnächst die Info, ob ich die AP bestanden bzw. nicht bestanden habe und gehe bereits die Wände hoch. 

Es liegt folgendes vor: Man schreibt als VWA 4 schriftliche Prüfungen und leistet eine Mündliche. Ich bin durch alle Prüfungen bis auf Personal und Wirtschafts- und Sozialkunde durchgekommen (beides Note 5). Daraufhin bekam ich eine Einladung zur Ergänzungsprüfung, der ich auch folgte. Ich durfte mich also mündlich in Wirtschafts- und Sozialkunde (von mir so gewählt, da man nur in einer Prüfung nachgeprüft werden darf) noch einmal behaupten und es ist mir auch tatsächlich gelungen einen Ausgleich zu erreichen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich trotz dieses Ausgleichs insgesamt doch noch durchgefallen sein oder bin ich jetzt aus dem Schneider? 

Die Prüfer waren auf diese Frage sehr vage und auch in meiner Verwaltung kann mir das niemand konkret beantworten, da niemand die Berechnung dazu kennt bzw. verstanden hat.

Ich würde mich sehr freuen, wenn das jemand beantworten könnte. 


Viele liebe Grüße Smile
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#2

Mich würde jetzt sehr interessieren, hast du noch bestanden oder bist du leider doch durchgefallen? Smile
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#3

(13.08.2020, 09:06)Gast schrieb:  Hallo Leute, 

ich habe eine große Frage und hoffe, jemand kann die beantworten. Ich bekomme demnächst die Info, ob ich die AP bestanden bzw. nicht bestanden habe und gehe bereits die Wände hoch. 

Es liegt folgendes vor: Man schreibt als VWA 4 schriftliche Prüfungen und leistet eine Mündliche. Ich bin durch alle Prüfungen bis auf Personal und Wirtschafts- und Sozialkunde durchgekommen (beides Note 5). Daraufhin bekam ich eine Einladung zur Ergänzungsprüfung, der ich auch folgte. Ich durfte mich also mündlich in Wirtschafts- und Sozialkunde (von mir so gewählt, da man nur in einer Prüfung nachgeprüft werden darf) noch einmal behaupten und es ist mir auch tatsächlich gelungen einen Ausgleich zu erreichen. Meine Frage ist jetzt: Kann ich trotz dieses Ausgleichs insgesamt doch noch durchgefallen sein oder bin ich jetzt aus dem Schneider? 

Die Prüfer waren auf diese Frage sehr vage und auch in meiner Verwaltung kann mir das niemand konkret beantworten, da niemand die Berechnung dazu kennt bzw. verstanden hat.

Ich würde mich sehr freuen, wenn das jemand beantworten könnte. 


Viele liebe Grüße Smile

Hallo Leute,

ich habe bestanden. Big Grin Ich konnte in Wirtschafts- und Sozialkunde eine 3 erreichen und mich damit retten. Mein Prüfungszeugnis ist schaurig, das macht aber nichts, denn meine Jahreszeugnisse sind dafür ein Traum.  Viele liebe Grüße Smile
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#4

Ohje.. da bekomme ich gleich Panik. Bei mir ist es im Mai so weit. Bei Verwaltungsbetriebswirtschaft könnte ich im Boden versinken Sad
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#5

Und hast du in Mai bestanden?
Was genau wurde gefragt?
Ich habe jetzt erst damit angefangen.
Lg
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#6

Hallo, kann man mal fragen wie diese Ergänzungsprüfung abgelaufen ist. Waren das offene Fragen oder ein Sachverhalt? Wie kann ich mir das vorstellen? Muss nämlich auch jetzt dahin und hab keine Ahnung was mich da erwartet. Vielen Dank.
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#7

Ich gehe zwar nicht zur Ergänzungsprüfung aber so wie ich es verstanden habe, findet die Ergänzungsprüfung in Form eines offenen Gesprächs statt. Ich wünsch dir alles Gute! In welchem Fach wirst du geprüft wenn man fragen darf?
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#8

Für alle die vielleicht noch zur Ergänzungsprüfung müssen.

Die Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten und findet in Form eines offenen Gespräches mit einem der 3 Prüfer statt.
Es werden zumindest aus meiner Erfahrung eher allgemein gehaltene Fragen gestellt und man muss eher weniger mit dem Gesetz arbeiten.
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#9

Zu welchem spätmöglichsten Termin muss eine Ergänzungsprüfung stattfinden?

Ab Antragstellung zur Ergänzungsprüfung?

Wie viele Wochen/Monate dürfen dazwischen liegen?
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#10

(28.09.2022, 17:02)Gast schrieb:  Zu welchem spätmöglichsten Termin muss eine Ergänzungsprüfung stattfinden?

Ab Antragstellung zur Ergänzungsprüfung?

Wie viele Wochen/Monate dürfen dazwischen liegen?

Eine Ergänzungsprüfung findet oftmals nach der Abschlussprüfung innerhalb von 4 bis 12 Wochen statt.
Die meisten prüfungsabnehmenden Stellen sind aber bemüht, dies möglichst zeitnah durchzuführen.
Zeitrliche Fristen sind mir nicht bekannt.
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