Abrechnung von langjähriger Berufserfahrung Musikschullehrer Tvöd E9b Stufe 3
#1

Hallo zusammen,
Nach Abschluss meines Musikstudiums war ich 17 Jahre lang als Honorarkraft in unserer städt. Musikschule tätig. Seit dem 1.1.24 habe ich eine Festanstellung mit 25 Wochen -Stunden in der Eingruppierung tvöd E9b in Stufe 3 bekommen.
Eine Kollegin wies mich darauf hin, dass das wohl nicht ganz richtig sein könne, da man mir eigentlich die 17 Jahre Berufserfahrung (zumal im gleichen Betrieb!) hätte anrechnen sollen.
Sie empfahl mir ein Gespräch mit dem Personalrat, da es sich bei dieser Eingruppierung vermutlich um einen Fehler handeln würde.
Auch von anderen ehemaligen Honorarkräften. An anderen Musikschulen weiß ich, dass sie bei der Überführung in eine Festanstellung teils in eine höhere Stufe übernommen worden sind.
kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich dies klug vor dem Personalrat darlegen kann?
Danke ! Mit freundlichen Grüßen
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#2

Der Personslrat entscheidet da nicht. Der kann dich beraten. Das Personalreferat ist die relevante Stelle. Man hätte bei der Einstellung die Stufe verhandeln können. Wenn man darauf verzichtet wird es halt nur Stufe 3. Nachträglich kann dies grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
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#3

Wirklich nicht?
Also in der Musikschule Landschaft ändert sich gerade so viel.
Meine Kollegin meinte, dass es vermutlich nicht mal böse Absicht sei, dass ich nur in Stufe 3 eingestellt worden wäre sondern einfach nur Unwissenheit auf beiden Seiten.
Sie meinte man könne mit dem Recht auf Gleichbehandlung argumentieren, da andere Kollegen zuvor in höhere Stufen eingestuft worden waren (die sich aber im Gegensatz zu mir offenbar im Vorfeld über die Stufe informiert hatten).
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#4

Einfach mal den § 16 TVöD VKA durchlesen, da dürfte sich die Frage klären.
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