Abrechnung von Mehrarbeitsstunden ohne Freizeitausgleich
#1

Hallo,

zum Thema Abrechnung von Mehrarbeitsstunden ohne Freizeitausgleich im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Teilzeit, 14 Wochenstunden):

Wird in diesem Fall das Entgelt nach § 24 (2) oder § 24 (3) berechnet? Mein Arbeitgeber berechnet nach 24(3) und zahlt demnach einen gekürzten Stundensatz aus.

Dies sei so richtig wird behauptet. Bin allerdings der Auffassung, dass gemäß §8 (2) in Verbindung mit §24 (2) abzurechnen wäre.

Vielen Dank für einen klarstellenden Beitrag.
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