Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze der Feuerwehr
#1
Question 

Hallo und guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt an euch zur Klärung:

Wenn z.B. das DRK/die Johanniter etc. beordert die Feuerwehr in ein Wohnhaus, da hier ein 200 kg schwere Person vom dritten Stock in den DRK-Krankenwagen durch die Feuerwehrangehörigen gebracht werden soll. Ist das ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr? Ich denke mal, dass in diesem Fall eine Amtshilfe entfällt und m. E. nach ein kostenpflichtiger Einsatz vorliegt.

Grundlage ist das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz.
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#2

Diese Feuerwehreinsätze können bei den Krankenkassen abgerechnet werden.
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#3

Vor Kurzem hat das ISIM RLP entschieden, dass diese in das LBKG fallen und somit von den Feuerwehren zu tragen sind. Kostenersatz ist somit hinfällig.
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#4

Wir (Gemeinde in NRW) rechnen diese Feuerwehreinsätze (Tragehilfen) gegenüber dem Landkreis ab (Träger des Rettungsdienstes), der diese Kosten wiederum den Krankenkassen in Rechnung stellt.

Vereinzelt hat der Kreis einen Kostenersatz abgelehnt mit dem Hinweis, die Feuerwehr sei nach Rettungsgesetz NRW (RettG) und nicht nach Feuerschutz-/Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) tätig geworden. Die Abgrenzung ist teilweise schwierig.
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