Abmahnung
#1

Guten Morgen,
kann mir jemand mal die genaue Vorgehensweise erläutern, wie es zu einer Abmahnung kommt? Muss es vorher eine Anhörung geben, genügt eine Ermahnung auch? Muss der AG ein Gespräch suchen?

Der Fall spielt in Bayern und eine Kollegin hat in einem Gespräch tatsächlich mehrere Abmahnungen unterschiedlichster Art schriftlich erhalten. So etwas habe ich noch nie gesehen und gehört. In den Abmahnungen sind arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.

Was kann man dagegen tun?

Gruß
Gast
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#2

Man sollte die Abmahnungen prüfen und ggf. sein Verhalten an die Vorgaben anpassen. Soweit die als ungerechtfertigt angesehen werden sollte man Beweismittel sichern und für die eigenen Unterlagen einen Vermerk erstellen. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll gegen Abmahnungen vorzugehen. Auch Stellungnahmen sind ggf. nachteilig, weil man damit die eigene Argumentation vorbindet. Im Regelfall sollte man erst dann aktiv werden, wenn der Arbeitgeber tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergreift.

Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kann man deren Entfernung aus der Personalakte ggf. vorm Arbeitsgericht erstreiten. (Vorher das Gespräch suchen.) In der Regel ist es aber taktisch nicht klug aktiv zu werden solange der Arbeitgeber keine Kündigung etc. ausspricht.

Es sind mehrere Abmahnungen zu verschiedenen Sachverhalten? Mehrere Abmahnungen parallel sind zumindest ein Alarmsignal. Da kann es sinnvoll sein eine arbeitsrechtliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Wenn es einen kompetenten Personal- oder Betriebsrat gibt kann man auch mit denen sprechen.
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