Ablehnung Höhergruppierung
#1

Habe ich als Angestellte das Recht auf eine ausführliche Erklärung der Personalabteilung, wenn mein Antrag auf Höhergruppierung abgelehnt
wurde? Ich erhielt lediglich die Mitteilung, das meine Stelle in der bisherigen Entgeltgruppe bleibt, keinerlei Erklärung dazu, in welchen Punkten meine jetzige Stelle die Höhergruppierung nicht erfüllt.
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#2

"Habe ich als Angestellte das Recht auf eine ausführliche Erklärung der Personalabteilung, wenn mein Antrag auf Höhergruppierung abgelehnt
wurde?"
Nein.
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist sowieso lediglich in Einzelfällen bei Überleitungen in eine neue Entgeltordnung oder bei Änderung der Eingruppierungsregelungen vorgesehen. Ansonsten ist ein solcher Antrag rechtlich völlig unerheblich und es wäre nicht einmal eine Reaktion des Arbeitgebers rechtlich erforderlich.
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#3

Moin,

nein. Arbeitsrecht ist Privatrecht und wer etwas einfordert muss im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass der Anspruch berechtigt ist.

Grüße 1887
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