Abgemeldete Fahrzeuge
#1

014
wie sehen bei euch denn so die Anhörungen aus wenn jemand nicht auf das erste Anschreiben bei einem abgemeldeten Fahrzeug reagiert hat? Es handelt sich hier um einen seit über einem halben Jahr abgestellten PKW im öffentlichen Verkehrsraum. Also anzusehen als Verkehrshinderniss nach § 32 Abs. 1 StVO.

Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß
Sylvi
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#2

In NRW ist es zulässig, das Fahrzeug sofort abzuschleppen (§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW).
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#3

Ich würde den Bürger eine schriftliche Nachfrist setzen unter Androhung, das bei Nichtberücksichtigung das Fahrzeug kostenpflichtig umgesetzt wird. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
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