06.02.2014, 15:54
Hallo,
wir haben in 2010 zwei zugelassene Fahrzeuge abgeschleppt. Der Besitzer ist bekannt aber offensichtlich nicht bereit diese gegen Zahlung der Aufwandsentschädigung des Abschleppunternehmens dort abzuholen. Reicht es aus wenn wir ihm eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung diese verwerten lassen können oder muss das Abschleppunternehmen dies mit dem Eigentümer klären?
Für eine kurzfristige Antowrt wäre ich dankbar.
wir haben in 2010 zwei zugelassene Fahrzeuge abgeschleppt. Der Besitzer ist bekannt aber offensichtlich nicht bereit diese gegen Zahlung der Aufwandsentschädigung des Abschleppunternehmens dort abzuholen. Reicht es aus wenn wir ihm eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung diese verwerten lassen können oder muss das Abschleppunternehmen dies mit dem Eigentümer klären?
Für eine kurzfristige Antowrt wäre ich dankbar.