Abgeltung von Mehrarbeit
#1

Hallo!
Meine Frau hatte Ende November 2021 noch einen Monat bis zum altersgemäßen Ausscheiden aus dem kommunalen Beschäftigungsverhältnis.
Zu diesen Zeitpunkt erlitt sie einen Unfall und war bis zum Ausscheiden im Krankenstand.
Auf dem Arbeitszeitkonto waren noch 23 Überstunden verbucht.
Laut Dienstvereinbarung beträgt das zulässige Zeitguthaben bis zu 30 Stunden zum Ende des Monats.
Durch den Unfall und den Krankenstand war es ihr nicht mehr möglich, die mehr geleisteten Stunden durch Freizeitausgleich abzugelten.
In der Begründung der Ablehnung des Arbeitgebers ist die nicht angeordnete Mehrarbeit enthalten. Da meine Frau in ihrer Tätigkeit auch Publikumsverkehr und Sprechzeiten hatte, konnten die Arbeitszeiten nicht immer eingehalten werden. Die daraus resultierenden Mehrarbeitszeiten wurden überwiegend geduldet und durch Freizeitausgleich abgegolten.
Wie kann hier verfahren werden? Vielen Dank
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#2

Das Geld einfordern - notfalls zum Anwalt.
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#3

Hallo,
soweit es „Gleitzeitstunden“ in Sinne des sind § 8 Abs. 2 TVöD und der Protokollerklärung zu Abs. 2 sind, kann man nichts einklagen.
Falls man Geld zu viel hat, lohnt sich die Beschäftigung eines Anwaltes auf alle Fälle…
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