Ich werde die Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit wahrscheinlich Ende Oktober verlassen. Eine Anhörung vom BAPersBw zur geplanten Entlassung war bereits. Das Gutachten sagt eindeutig nicht dienstfähig in jeglicher Hinsicht. Mein Chef ist aber der Meinung ich soll meinen Urlaub abbauen.
Ich habe ihm gesagt ich hab noch einen Termin beim Sanz zur Verlängerung des kzh Status aufgrund Dienstunfähigkeit, da meinte er das er das Sanitätszentrum schon gesagt hat, das die mich nicht mehr krank schreiben sollen, damit ich Urlaub abbauen kann.
Und tatsächlich hat der Arzt mich auch nicht mehr krank geschrieben, weil ich meinen Urlaub abbauen soll. Der Chef gab mir sogar noch ein Schreiben wo drinnen steht das ich entweder Urlaub nehmen kann oder Dienst tun soll.
Es interessierte ihn auch überhaupt nicht das ich nicht dienstfähig bin. Er meinte es kommt sowieso noch ein Schreiben wo drinnen steht das ich meinen Resturlaub abbauen muß...
Einen Urlaubsantrag mit dem Vermerk Urlaub auf Befehl wollte er nicht unterschreiben, weil er ja angeblich keinen Befehl dazu gegeben hat, ich könnte ja Dienst tun...
Was kann ich tun? Das ist doch nicht rechtens...
Soldat oder Beamter?
Natürlich ist das nicht rechtens. Das vorgehen dagegen ist etwas kompliziert. Man muss gegen die Entscheidung des Arztes angehen. Die sinnvollste Strategie hängt auch von den medizinischen Gründen der Dienstunfähigkeit ab.
Personalrat, höhere Vorgesetzte, Personalverwaltung und ggf. Wehrbeauftragte sind Stellen die man einbinden kann. Wenn man das Verhalten von Arzt und Chef beweisen kann, könnte man versuchen disziplinarrechtliche ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen auszulösen. Je nach Erkrankung und Attest aus der Dienstunfähigkeitsverfahren muss man schauen ob man ein anderen ärztliches Attest zum erschüttern der Dienstfähigkeit anstreben sollte.
Man kann auch versuchen das in die andere Richtung zu nutzen. Man teil nun mit, dass die Dienstfähigkeit festgestellt wurde und damit das Verfahren zur Entlassung zu beenden ist. Man bittet um Zuweisung von Leidensgerechten Tätigkeiten. (Hängt aber davon ab ob du möglichst schnell raus will und was für eine Dienstunfähigkeit vorliegt.)
Sinnvoll kann es sein rechtlichen Rat zu suchen. Das korrekte Vorgehen ist alles andere als Trivial und Fehler können mit Nachteilen verbunden sein.
Soldat und es stand im Gutachten eindeutig drin das ich nicht dienstfähig bin für keinen Dienst. Und dies unter 3 Jahren nicht wieder hergestellt werden kann.
Ich werde mir auf jeden Fall die G Akte zeigen lassen und den Eintrag vom Tag der "Gesundschreibung". Wenn die Ärztin dort vermerkt hat, das ich nicht mehr kzh geschrieben werden soll, damit ich meinen Urlaub abbaue (wie sie es ja auch gesagt hat) , dann hab ich bestimmt gute Karten.
Ein Anwalt vom DBwV ist auch eingeschaltet. Ich könnte mich auch vom zivilen Arzt krank schreiben lassen, aber ich weiß nicht inwiefern die das anerkennen.
Achso und ich habe eine Leistungsfunktionsstörung laut der Bundeswehr. Und laut der Therapeutin eine Anpassungsstörung mit depressiven Episoden. Bin seit Juli 2024 Krank geschrieben. Falls das weiterhilft
"Ich werde mir auf jeden Fall die G Akte zeigen lassen und den Eintrag vom Tag der "Gesundschreibung". Wenn die Ärztin dort vermerkt hat, das ich nicht mehr kzh geschrieben werden soll, damit ich meinen Urlaub abbaue (wie sie es ja auch gesagt hat) , dann hab ich bestimmt gute Karten."
Wird die spannende Frage sein ob das in der Akte steht. Würde mich eher wundern.
"Ein Anwalt vom DBwV ist auch eingeschaltet. "
Das ist sinnvoll.
" Ich könnte mich auch vom zivilen Arzt krank schreiben lassen, aber ich weiß nicht inwiefern die das anerkennen."
Wird zumindest nicht Schaden, wenn man ein entsprechenden Attest hat. Auch wenn man vermutlich auch so erkennen kann, dass das Attest der Ärztin fehlerhaft war. Hängt natürlich auch davon ab was du genau gesagt hast.
Bei Anpassungsstörung mit depressiven Episoden und mittelfristig keine sehr gute Prognose wäre die Strategie zum Dienst zu kommen nicht ohne Risiken einer Verschlechterung.
Strategie sollte mit dem Anwalt geklärt werden.
Theoretisch muss sie ja irgendwas rein schreiben. Ich würde sie so einschätzen.
Was soll ich gesagt haben? Zu wem?
Ja da sind wir dabei.
Aber das Schreiben vom Chef das ich arbeiten muss oder Urlaub nehmen soll ist doch auch schon gut oder?
"Theoretisch muss sie ja irgendwas rein schreiben. Ich würde sie so einschätzen."
On dieser medizinischen Einschätzung unterliegt sie keiner Weisung. Als solches funktioniert die Absicherung über Dokumentation der Weisung nicht. Im Gegenteil, hier ist sie mit Rosiken verbunden. Wenn sie Dienstfähigkeiit nur wegen der Vorgabe deines Vorgesetzten bestätigt kann dies erhebliche Folgen für sie haben. Feststellung das ein leichter Dienst möglich ist wäre weniger riskant. Zumal "Anpassungsstörung mit depressiven Episoden" einigen Spelraum lässt. Was zimnöchsten Punkt führt:
"Was soll ich gesagt haben? Zu wem?"
Zu der Ärztin. Du musst ja was zur andauernden Krankheit gesagt haben.
"Aber das Schreiben vom Chef das ich arbeiten muss oder Urlaub nehmen soll ist doch auch schon gut oder?"
Das ist ja völlig korrekt, wenn die Ärztin eine Dienstfähigkeit bescheinigt.
Also heißt das auf gut deutsch sie muss gar nichts rein schreiben? Na gut eine Sache muss sie ja rein schreiben... Die Eröffnung Des Gutachten und meiner Akte. Würde dann ja auch ausreichen das keine weitere Kzh Schreibung drin steht oder?
Es lässt keinen Spielraum weil auf dem Gutachten eindeutig drauf steht kein Dienst in der Kaserne, nicht dienstfähig usw. Auch Ausschluss von Innendienst.
Vielleicht noch ein paar Tipps für mich?
"Also heißt das auf gut deutsch sie muss gar nichts rein schreiben?"
Die genauen Vorgaben bei der Bundeswehr kenne ich nicht.
Sie muss m.E. kurz beschreiben weshalb sie zum Ergebnis einer Dienstfähigkeit kommt. Was sie dabei aufschreiben muss hängt davon aus, was du gesagt hast und was ihr zum Sachverhalt bekannt war.
"Die Eröffnung Des Gutachten und meiner Akte. Würde dann ja auch ausreichen das keine weitere Kzh Schreibung drin steht oder?"
Hier ist mir nicht klar was mit der Eröffnung des Gutachtens gemeint ist und wie dies im Kontext hier steht.
"Vielleicht noch ein paar Tipps für mich?"
Was soll erreicht werden?
Ohne nun die komplette Aktenlage zu kennen, müsste m.E. gegen die Festgestellte aktuelle Dienstfähigkeit angegangen werden. Welchen Charakter der Feststellung der Ärztin ist mir nicht wirklich klar.
Soweit man die Entlassung wegen der Dienstunfähigkeit verzögern möchte, wäre es wohl erforderlich nun tatsächlich den Dienst anzutreten. Ggf. dann auch Urlaub zu nehmen.
Ich hatte den Termin bei der Ärztin zur Verlängerung des kzh. Da ein Tag vorher die Anhörung durch das BAPersBw kam wurden diese Unterlagen gleich bei meinen Termin abgearbeitet (Blick in die G Akte, Eröffnung des Gutachtens). Wahrscheinlich hat sie nur das in die Akte geschrieben und nicht den eigentlichen Grund warum ich da war.
Was ich bei der Ärztin gesagt habe, war, nachdem sie mich gefragt hat wie es mir geht, das mich das alles sehr fertig macht mit dem DU verfahren und ich psychisch fast am Ende bin.
Was ich erreichen will? Das es bei der Bundeswehr mal richtig zu geht. Es kann nicht sein das hier so gehandelt wird.
Wie genau kann ich denn dagegen angehen?
Nein ich möchte nichts verzögern. Ich habe sogar die Sache beschleunigt, indem ich auf die Anhörung der VP verzichtet habe und mich nicht dazu geäußert habe, sondern akzeptiert habe.
Im Gutachten steht außerdem schwarz auf weiß das ich kein Dienst in der Kaserne machen kann. Und dieser Zustand unter 3 Jahre nicht besser wird. Ich kann also keinen Dienst tun
Es gibt nun eine abweichende ärztliche Einschätzung. Da diese neuer ist und hoffentlich im Kenntnis des altes Gutachten erfolgt, ist die Sache rechtlich kompliziert. Mutmaßlich ist die neue Einschätzung falsch. Aber man muss m.E. agieren und kann sich nicht einfach auf das alte Gutachten beziehen.
Also sollte ich ggfs eine andere Meinung einholen?
Mit dem Anwalt wäre zu klären wie nun weiter. Wie die Regelungen bei der Bundeswehr genau sind und was an Attests akzeptiert werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest müsstest du die Kosten wohl selber tragen. Auch ist der rechtliche Charakter der Feststellung der Ärztin für mich unklar. Deshalb für mich nicht zu beurteilen was du nun machen sollte. Soweit man ein Attest bis Tag X hat und keine Verlängerung erteilt wurde, muss man am Tag X+1 bzw. am folgenden Tag an dem man regulär Dienst leisten müsste beim Dienst erscheinen. Optionen könnten sein Erneut zum zuständigen Sanitätszentrum. Mitteilung an den Vorgesetzten, dass man -wie ja schon festgestellt- dauerhaft nicht Dienstfähig ist.