AL 2 in NRW
#1

Hi zusammen, 

habe hier im Forum und bei Google leider keine konkreten Antworten gefunden.

Ich habe 2019 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich beendet, bin seit dem auch bei der Stadt beschäftigt.
Nun habe ich zwar meine E9a, finde es aber nicht befriedigend und würde gerne mehr verdienen.

Daher die Frage, wie gehe ich nun vor um den AL 2 zu machen ? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein (Abschlussnote ? Berufserfahrung ?)
Muss ich den AL2 bei der selben Kommune machen, für die ich arbeite ? Muss die Kommune es mir anbieten ? 

In meiner Ausbildung hat man leider so gut wie garnicht darüber informiert, wie es mit dem AL2 abläuft.

Vielen Dank schonmal 

LG
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#2

"Daher die Frage, wie gehe ich nun vor um den AL 2 zu machen ?"

Man erkundigt sich ob die Möglichkeit beim aktuellen Arbeitgeber besteht. Man prüft ggf. ob ein AL2 in der Freizeit als Selbstzahler in Betracht kommt.

"Welche Anforderungen müssen erfüllt sein (Abschlussnote ? Berufserfahrung ?)"
Dazu kann es Vorgaben deines Arbeitgebers und des Anbieters geben. Bei den Anbieters gibt es meist entsprechende Informationen aus der Internetseite.

"Muss ich den AL2 bei der selben Kommune machen, für die ich arbeite ?"
Nein

" Muss die Kommune es mir anbieten?"
Nur wenn du Aufgaben nach E9b-E12 übertragen bekommt welche von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht abgedeckt sind. Ansonsten besteht kein individueller Anspruch.
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#3

(28.06.2021, 11:58)Gast schrieb:  "Daher die Frage, wie gehe ich nun vor um den AL 2 zu machen ?"

Man erkundigt sich ob die Möglichkeit beim aktuellen Arbeitgeber besteht. Man prüft ggf. ob ein AL2 in der Freizeit als Selbstzahler in Betracht kommt.

"Welche Anforderungen müssen erfüllt sein (Abschlussnote ? Berufserfahrung ?)"
Dazu kann es Vorgaben deines Arbeitgebers und des Anbieters geben. Bei den Anbieters gibt es meist entsprechende Informationen aus der Internetseite.

"Muss ich den AL2 bei der selben Kommune machen, für die ich arbeite ?"
Nein

" Muss die Kommune es mir anbieten?"
Nur wenn du Aufgaben nach E9b-E12 übertragen bekommt welche von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht abgedeckt sind. Ansonsten besteht kein individueller Anspruch.

Danke für die Antworten schon mal Smile   Falls noch jemand ergänzende Infos hat, gerne her damit.
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