AII Lehrgangskosten zurückzahlen (Darlehen)
#1

Hallo, 

das Thema wurde ja schon ein paar mal hier angesprochen, allerdings nicht so, dass ich ne Antwort gefunden habe.

Ich habe bis letzten Dezember den AII besucht und musste wie so viele einen Qualifikationsvertrag abschließen.
In dem steht, dass ich 24 Monate an den Arbeitgeber gebunden bin und sollte ich kündigen, pro Monat vor Ablauf dieser Zeit 1/24 erstatten muss.

Dass das alles soweit richtig ist weiß ich schon. 

Jetzt ist es aber so, dass ich, wie auch bereits vor dem A II, in EG 8 verbleibe und auch keine Ausicht auf eine EG9 Stelle oder höher habe. Dies hat man mir als ich angefangen habe natürlich anders gesagt.

Auf jeden Fall wird es bei mir in den nächsten 4 Jahren keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung geben. Ich habe also absolut keinen Vorteil durch den AII, daher schaue ich mich jetzt um. Es sind noch 14 Monate der Frist über.

Nun die Frage, wenn ich kündigen sollte, muss ich das Darlehen anteilmäßig zurückzahlen oder nicht? Ich weiß dass die Höhergruppierung kein Vertragsbestandteil ist, habe aber schon vieles dazu gelesen, dass wenn dem Angestellten kein Vorteil durch die Weiterbildung entstanden ist, die Einschränkung der Berufsfreiheit durch einen Darlehensvertrag unzulässig ist.

Hat jemand damit Erfahrungen? Urteile?

Danke
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