9c
#1

Hallo,
 
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
 
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
 
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
 
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
 
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
 
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen?  Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
 
Danke euch
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#2

Verstehe ich das richtig?
Du meinst also wenn du dich noch schnell höhergruppieren lässt, wird dich dein neuer AG auch mit der höheren Entgeltgruppe übernehmen?
Ich kann mir keinen AG vorstellen der dich die letzten vierzehn Tage noch schnell hochpuscht.

Wenn die Stelle mit 9b vom neuen AG ausgeschrieben war, wird die Tätigkeit auch nicht mehr hergeben.
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#3

Hi
Nein es geht mir nur um den alten AG! beim alten AG besteht die Möglichkeit auf 9c....


Beim neuen AG bekomme ich 9b... das ist auch ok....
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#4

Eine Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung würde von 9b Stufe 4 auf 9c Stufe 4 rückwirkend zum 1.1.2017 erfolgen.
Wie die Nachzahlung zu versteuern wäre kann ich dir nicht sagen aber Lohnsteuerklasse 6 hört sich plausibel an.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses kannst du beim alten AG auch keinen Antrag mehr stellen.
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#5

Als Frist zur Antragstellung wäre bei mir der letzten Tag des alten Arbeitsverhältnisses? Richtig?
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#6

Und eine Herabstufung auf 9c Stufe 3 ist auch nicht möglich??
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#7

Richtig

Ich als AG würde ihn ablehnen da du sowieso nicht mehr hier bist
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#8

Danke Roland... hast mir sehr geholfen !!!!!!!!!!
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#9

9 c? 9 b? In welchem Märchenland ist denn sowas überhaupt möglich? Im Prinzip gibt es das doch nur auf dem Papier...Herzlichen Glückwunsch
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