60%G Behinderung Rechte im Öffentlichen Dienst
#1

Ich bin Erzieherin und angestellt seit 2001 in einer städtischen Kita. Besitze seit zwei Jahren einen Schwerbehinderten-Ausweis 60%G. Die Arbeit in der Kita mit kleinen Kindern fällt mir immer schwerer. Möchte in die OGS wechseln. Was für Rechte habe ich? Worauf muss ich achten?    Icon_rolleyes
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#2

Werden entsprechende Stellen ausgeschrieben? Dann darauf bewerben und wenn die in der Ausschreibung geforderten Anforderungen erfüllt sind muss man dich zum Vorstellungsgespräch einladen. Unter gewissen Umständen besteht auch Anspruch einen solchen leidensgerechten Arbeitsplatz (der frei ist) zu bekommen.

Soweit die aktuelle Situation zu Krankheitstagen im erheblichen Umfang führt kann man die in Frage geänderte Aufgabe in einen dann anzuwendenen BEM-Verfahren erörtern. Ansonsten mit Schwerbehindertenvertretung und Dienststelle (auf einer Ebene die sowohl Kita als auch OGS verantwortet/betreut) das Gespräch suchen und ggf. Unterstützung beim Personalrat erbitten.

Da das Vorgehen hängt sehr von der Situation bei euch ab.
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#3

(19.11.2018, 21:30)Gast schrieb:  Werden entsprechende Stellen ausgeschrieben? Dann darauf bewerben und wenn die in der Ausschreibung geforderten Anforderungen erfüllt sind muss man dich zum Vorstellungsgespräch einladen. Unter gewissen Umständen besteht auch Anspruch einen solchen leidensgerechten Arbeitsplatz (der frei ist) zu bekommen.

Soweit die aktuelle Situation zu Krankheitstagen im erheblichen Umfang führt kann man die in Frage geänderte Aufgabe in einen dann anzuwendenen BEM-Verfahren erörtern. Ansonsten mit Schwerbehindertenvertretung und Dienststelle (auf einer Ebene die sowohl Kita als auch OGS verantwortet/betreut) das Gespräch suchen und ggf. Unterstützung beim Personalrat erbitten.

Da das Vorgehen hängt sehr von der Situation bei euch ab.

Danke.
Der Wechsel wird unter der gleichen Trägerschaft statt finden. Also keine Bewerbung erstmal. Über einen Wechsel in die OGS ist mein Arbeitgeber informiert. Er ist auch bemüht eine passende Lösung zu finden. Letztendlich er ist  mein Arbeitgeber er wird erst an seine Vorteile denken müssen.
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#4

Wenn der Arbeitgeber den Wechsel unterstützt braucht man sich nicht zu bewerben. Aber ansonsten kann auch für einen internen Wechsel eine Bewerbung sinnvoll sein. (Insbesondere wenn passende Stellen ausgeschrieben sind.)
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