40% Beschäftigungsumfang und Überstunden
#1

Hallo,  

mich würde es mal interessieren, ob man mich bei einer Wochenarbeitszeit von unter 30 Std. 
in der Verwaltung "zwingen" kann, am Wochenende bei einer Brennholzversteigerung mitzuwirken. Habe nur herausgefunden, dass man bei einer Wochenarbeitszeit von unter 30 Std. nicht zu Überstunden verpflichtet ist. Allerdings ist dies sozusagen ein "Sondereinsatz" und hat wahrscheinlich mit Überstunden leisten nur indirekt zu tun. 
(Bin mittlerweile dem Arbeitgeber gegenüber nicht mehr gern entgegenkommend, da man mir auch nicht entgegenkommt).

Freundliche Grüße
Zitieren
#2

Was steht zu Mehrarbeit im Arbeitsvertrag? Die üblichen Vertragsmuster enthalten eine Klausel dazu. Wenn man die akzeptiert hat ist man zu Mehrarbeit verflichtet.

Ggf. kann der Arbeitgeber auch versuchen deine Arbeitsstunden in der Woche anders zu verteilen. Dann wären es die regulären Stunden die dann am Wochenende zu leisten wären.
Zitieren
#3

Zu Mehrarbeit steht gar nichts im Arbeitsvertrag. Er lehnt sich an den TVöD an. Ich habe eine Arbeitswoche mit 16, 5 Std und bin bei unter 30 Std. pro Arbeitswoche zu keinen Überstunden verpflichtet. Wenn ich diese Arbeitszeit am Wochenende ableisten muss, bekomme ich nur die Überstunden gutgeschrieben, keinen Zuschlag. Ich sage dazu nur: so wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus.. es wird nicht freundlich gefragt, ob man sich bereit erklärt, samstags zu kommen, es wird als selbstverständlich vorausgesetzt und gnaedigst erlaubt, dass man die dann entstandenen Überstunden abfeiern "darf".
Ich habe noch die Möglichkeit, bei Verdi anzurufen, habe sowieso mehrere Fragen, das ist nämlich nicht das einzige Problem. Danke für die Nachricht.
Zitieren
#4

Steht im Arbeitsvertrag, dass nur Montag bis Freitag zu arbeiten ist? Da laut TVöD bei begründeter Notwendigkeit auch sonntags oder nachts gearbeitet werden muss, dürfte das für einen einzelnen Samstag aus besonderem Anlass erst recht gelten.

Ich als Standesbeamter kann mich auch nicht weigern, gelegentlich am Samstag zu Trauungen zum Dienst zu kommen. Das sind dann auch keine angeordneten Überstunden, sondern normale Arbeitszeit, die auf das Gleitzeitkonto fließt. Gleiches gilt z. B. für Wahlsonntage oder sonstige "Einzelfälle".
Zitieren
#5

Dass Standesbeamte natürlich samstags oder sonntags arbeiten müssen, ist nachvollziehbar und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrag auch klar. 
Mein Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Tarifvertrag und beinhaltet sonst keine weiteren Angaben. 

Ich bin
ja auch gern gewillt, am Wochenende zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber einem entgegen kommt, was er in keiner Weise tut. 


Ich habe einen Arbeitsvertrag über 100%, arbeite aber seit 2007 auf Teilzeitbasis, das Arbeitsaufkommen ist stark gewachsen seither, meine Arbeitszeit wurde aber nicht mal ein bißchen aufgestockt, obwohl nachweislich wesentlich mehr zu tun ist. (Ständig unaufgefordert Überstunden gemacht). Nun wird umstrukturiert, weil jemand gekündigt hat. Im Zuge dessen wird mir z. T. Arbeit weggenommen, ein kleiner anderer Teil dazugegeben, die Arbeitsstunden bleiben gleich. Allerdings soll ich jetzt die Arbeitsstunden 2x vormittags und 2x nachmittags ableisten, nicht, wie bisher vormittags. d.h., ich kann nicht mal einen Nebenjob annehmen, da mich mit solchen Arbeitszeiten keiner nimmt. Anstatt mich aufzustocken und mir noch ein Gebiet dazuzugeben, schreibt man 2 neue Stellen aus. Meine Kollegin und ich wurden auch nicht gefragt, ob wir für die neuen Stellen zur Verfügung stehen. Bzw. wurden die Stellen nicht intern ausgeschrieben. So ist es, wenn man keinen Betriebsrat hat.. 
Habe mich trotzdem drauf beworben.. 

Dass man sich bei dem Verhalten des Arbeitgebers da Gedanken macht, ob man angeordnete, außerplanmäßige Arbeitszeit überhaupt ableisten muss, ist sicher nachvollziehbar. Zumal unter 30 Wochenstunden sowieso keine Überstunden machen muss. Man fühlt sich ausgenutzt und veräppelt und ist nicht motiviert, sich da einzubringen. Wenn es sich auch nur um einen einzelnen Termin einmal im Jahr handelt, zum Jahreswechsel. Ich kann da nie Urlaub nehmen, bzw. verreisen, da ich an diesem Termin anwesend sein muss. 

Jedenfalls muss ein allgemeines Umdenken stattfinden, da ich zunehmend feststellen muss, dass die soziale Verantwortung der Arbeitgeber stark zu wünschen übrig lässt. Darauf kann kein Arbeitgeber stolz sein. Hier gehört ein Umdenken her, um die Leute zu motivieren und deren Leistungsbereitschaft zu fördern, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Überstunden-Vergütung
- Überstunden für Testung des Kindes?
- Überstunden auszahlen lassen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers