4 Tage-Woche
#1

Ich würde gerne wissen, ob es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, wenn ich meine 35.1 Std. /Woche auf 4 Tage verteile? Bisher hat mein AG das abgelehnt und auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen. Ich möchte aber wissen, ob es hier Verhandlungsspielraum gibt.
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#2

Es ist mit dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich vereinbar 35,1 h verteilt auf 4 Tage zu arbeiten.
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#3

Na ja ... ganz so einfach ist es nicht.

Im ArbZG heißt es in § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Also im Grundsatz sind es 8 h. 4 Tage mal 8 h ergibt 32 h. Es ist also zu prüfen, ob die sonstigen (betrieblichen) Rahmenbedingungen den Ausgleich gemäß Satz 2 zulassen.
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#4

"Also im Grundsatz sind es 8 h. 4 Tage mal 8 h ergibt 32 h. Es ist also zu prüfen, ob die sonstigen (betrieblichen) Rahmenbedingungen den Ausgleich gemäß Satz 2 zulassen"
Da bei einer 4-Tagewoche zwei Werktage pro Woche frei sind, ist das ja kein wirkliches Problem. Die 48h pro Woche werden bei 35,1 h pro Woche ja eingehalten werden.
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