4 Tage Woche
#1

Hallo zusammen,
ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgender Situation:
Ich habe eine schriftlich vereinbarte 4-Tage-Woche mit festen Arbeitstagen von Montag bis Donnerstag.
Nun hat eine Kollegin gekündigt. Mein Arbeitgeber möchte deshalb meine 4-Tage-Woche aufheben, weil der Dienstbetrieb ansonsten nicht sichergestellt werden kann.
Darf der Arbeitgeber meine schriftlich vereinbarte 4-Tage-Woche einfach streichen? Oder kann ich auf der bestehenden Vereinbarung bestehen, solange ich einen entsprechenden Vertrag bzw. eine schriftliche Vereinbarung habe?
Mich interessieren eure Erfahrungen und Einschätzungen. Vielen Dank!
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#2

Kommt auf die Details der schriftlichen Vereinbarung an.
Soweit diese wirksam und ohne Abweichungsregelungen eine 4-Tage-Woche regelt, kann der Arbeitgeber dies nicht einseitig ändern. Es braucht dann eine Vereinbarung oder eine Änderungskündigung.
Daneben kann er (soweit der Arbeitsvertrag dies hergibt) für einen begrenzen Zeitraum Überstunden am 5 Tag anordnen.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Es steht zumindest nicht drin, dass es von der Anwesenheit meiner Kollegin abhängig ist.
Das hießt, der Arbeitgeber kann diese Vereinbarung kündigen. Diese Kündigung müssten sie mir schriftlich vorlegen.
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