15 Monate Frist bei Ende der Arbeitsunfähigkeit im November
#1

Greift die 15 Monate Frist auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit im November 2026 endet, der Urlaub aus 2025 nicht abgebaut werden muss und der gesamte Anspruch für 2026 noch vorhanden ist? Oder greift für den Urlaub 2026 die gesetzliche Frist Abbau des Urlaubs bis 31.03.2027?
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#2

Der Urlaub aus 2025 ist dann umgehend zu nehmen. Für den Urlaub 2026 greifen die gesetzlichen (eigentlich bis 31.12. wenn nicht möglich 31.3.) und tariflichen (bei Erfüllung der Voraussetzungen Antritt spätestens in Mai) Regelungen.
Für Bundesbeschäftigte gelten übertariflich noch andere Regelungen.
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