Übertarifliche Leistung
#1

Hallo, 
mein Fachbereichsleiter fragt an, ob der TVÖD eine Möglichkeit bietet, 3 Mitarbeitern jeweils einen Tag "FREI" zu geben bei voller Entlohnung,
für herausragende Arbeitsleistung im Jahr 2021?
Oder wäre dies außertariflich möglich?

Für Infos wäre ich sehr dankbar. 

Viele Grüße
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#2

Der TVöD sieht keine bezahlte Freistellung wegen guter Leistung vor.
Übertariflich ist grundsätzlich alles was man will (und darf) möglich. Das darf bezieht sich darauf, dass für Mitglieder von Arbeitgeberverbänden übertarifliche Regelungen ggf. nicht erlaubt sind. Daneben kann es haushaltsrechtliche Schranken geben etc.
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#3

Naja, mit ein bisschen Kreativität könnte man das über §29 Abs. 3 abwickeln. Arbeitnehmer gibt einen Grund vor. Der Arbeitgeber prüft nicht wirklich gründlich und gibt frei.
Oder: Schick die doch einfach jeweils einen Tag ins "Homeoffice"...
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#4

Lösungen über gemeinsam begangenen Betrug etc. sind nicht unbedingt kreativ und auch keine gute Belohnung für die Beschäftigten.
Entweder sagt der Arbeitgeber wir machen es und tragen das Risiko oder man lässt es.
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#5

Hm, solche "Sonderbehandlungen" dürften bestimmt nicht gerade förderlich für den Betriebsfrieden sein, oder ?
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#6

Um herausragende Leistungen zu würdigen gibt es im TVöD eine Regelung. §18 TVöD.
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