Ist der Überstundenzuschlag auch dann zu bezahlen, wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen, also nicht vergütet werden?
Welcher Tarifvertrag bzw. welches Beamtenrecht findet Anwendung?
In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bestehen ggf. auch bei Freizeitausgleich Anspruch auf Zuschläge.. Allerdings führt ein zeitnaher Freizeitausgleich ggf. dazu, dass es keine Überstunden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Zuschläge in Zeit abgegolten werden.