28.04.2023, 12:59
Guten Tag,
im Beamtenrecht gibt es die Möglichkeiten eines Sabbatjahres. Dieses ist unter anderem eingeschränkt, dass die Beamten mindestens 10 Jahre nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes gearbeitet haben müssen.
Was für rechtliche Probleme aber auch Möglichkeiten gibt es, dieses über ein Überstundenmodell für jüngere Beamte zu ermöglichen?
Beispiel:
Die verbeamtete Person arbeitet für 1 Jahr Vollzeit bekommt aber nur halbes Gehalt, und baut somit jeden Arbeitstag 4 Überstunden auf. Nach dem Jahr wird die Person freigestellt und bekommt weiterhin halbes Gehalt und baut somit auch jeden Tag 4 Überstunden ab.
Ist dieses Modell denkbar?
im Beamtenrecht gibt es die Möglichkeiten eines Sabbatjahres. Dieses ist unter anderem eingeschränkt, dass die Beamten mindestens 10 Jahre nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes gearbeitet haben müssen.
Was für rechtliche Probleme aber auch Möglichkeiten gibt es, dieses über ein Überstundenmodell für jüngere Beamte zu ermöglichen?
Beispiel:
Die verbeamtete Person arbeitet für 1 Jahr Vollzeit bekommt aber nur halbes Gehalt, und baut somit jeden Arbeitstag 4 Überstunden auf. Nach dem Jahr wird die Person freigestellt und bekommt weiterhin halbes Gehalt und baut somit auch jeden Tag 4 Überstunden ab.
Ist dieses Modell denkbar?