Überstundenauszahlung bei Minijob
#1

Ich habe sehr viele Überstunden und wollte sie mir zum Teil auszahlen lassen.
Mir wurde gesagt, dass dies seit diesem Jahr nicht mehr möglich wäre.
Seit vielen Jahren handhaben wir es so. Da ich auch nicht mehr als 400 € im Monat verdiene, würde ich nicht auf die 520 € monatlich kommen.
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#2

Findet der Tarifvertrag TVöD Anwendung?

Gemäß § 8 TVöD sind Überstunden grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Ausgleich nicht zeitnah möglich ist, soll demnach eine Auszahlung der Überstunden erfolgen.

Auch wenn Überstunden in der Vergangenheit stets ausgezahlt wurden, sehe ich keinen Anspruch, dass das weiterhin so gehandhabt wird.

§ 8 Absatz 1.1 TVöD hat folgenden Wortlaut:
(1.1) Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Sofern kein Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist oder wenn ein solches besteht, die/der Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält die/der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Abs. 7), die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4. Der Anspruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig von einem Freizeitausgleich.
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#3

Es handelt sich um angeordnete Überstunden (wobei im TVöD eigentlich Mehrarbeit) und nicht nur Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto?
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#4

Hallo,
Danke für die Info.
Wir sind ein 3er Team angestellt bei der Stadt.
Seit März 2022 hat sich eine Kollegin immer wieder, für uns unvorhergesehen, weiter arbeitsunfähig gemeldet. 
Wir sind 2 Minijober und eine Teilzeitkraft.
Die Teilzeitkraft hat eine 5 Tage Woche und die Minijober haben sich die Woche geteilt.
So hat es sich ergeben, dass Mehrarbeit bei dem Minijober und der Teilzeitkraft entstanden ist.
Nun wollte sich eben der Minijober einen Teil Mehrarbeit auszahlen lassen, was bis 2022 auch so gemacht wurde. Es musste 2 Monate vorher ein Antrag gestellt werden wegen der Auszahlung, dies wurde im November 2022 gemacht.
Die Mehrarbeit abbauen geht dann wieder zu Lasten der Teilzeitkraft. 
Ist alles ein Kreislauf.
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