Überstunden innerhalb der Rahmenarbeitszeit
#1

Hallo zusammen, 

ich bin als Monteur beschäftigt und habe 1 pro Woche Rufbereitschaft. 

-Wir haben in unserem Betrieb eine durch BV vereinbarte Rahmenarbeitszeit von 7-19 Uhr festgelegt. Wie ist das bei einer Rufbereitschaft zu werten. Ich bin der Meinung, wenn ich 16 Uhr meine Arbeit beende und 17-18 Uhr zum Einsatz (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) zum Einsatz gerufen werden, dann steht mir doch ein Überstundenentgelt mit zugehörigen Überstundenzuschlag zu. Die wird bei uns aktuell nicht so gehandhabt, da es immer heißt ich bin noch in der Rahmenarbeitszeit tätig. 

Wie seht ihr das?

VG
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#2

(24.06.2021, 12:20)Gast schrieb:  Hallo zusammen, 

ich bin als Monteur beschäftigt und habe 1 pro Woche Rufbereitschaft. 

-Wir haben in unserem Betrieb eine durch BV vereinbarte Rahmenarbeitszeit von 7-19 Uhr festgelegt. Wie ist das bei einer Rufbereitschaft zu werten. Ich bin der Meinung, wenn ich 16 Uhr meine Arbeit beende und 17-18 Uhr zum Einsatz (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) zum Einsatz gerufen werden, dann steht mir doch ein Überstundenentgelt mit zugehörigen Überstundenzuschlag zu. Die wird bei uns aktuell nicht so gehandhabt, da es immer heißt ich bin noch in der Rahmenarbeitszeit tätig. 

Wie seht ihr das?


VG
Noch eine Ergänzung: Es zählt der TV-V
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#3

Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder was ist zu Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt?`

Werden solche Stunden Zeitnah (in welchen Zeitraum?) durch Freizeit ausgeglichen?
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#4

§ 9 Abs. 7 und 8 TV-V beschreibt die Voraussetzungen, dass die Zeit als Überstunde gilt.
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#5

(24.06.2021, 12:22)Gast schrieb:  Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder was ist zu Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt?`

Werden solche Stunden Zeitnah (in welchen Zeitraum?) durch Freizeit ausgeglichen?

In meinem Arbeitsvertrag sind die Regeln gemäß geltenden TV-V geregelt. Keine Sonderregelung dazu
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#6

(24.06.2021, 12:26)Gast schrieb:  § 9 Abs. 7  und 8 TV-V beschreibt die Voraussetzungen, dass die Zeit als Überstunde gilt.

Ich habe mir die beiden §§ einmal angesehen und somit würde mein AG recht haben. Da wir eine BV mit Rahmenarbeitszeit haben und Überstunden dann somit erst mal 19 Uhr anfallen. Verstehe ich das so richtig? 

Ich habe mich eher mit dem § 10 Abs. 3 Satz 4 beschäftigt.
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