Überstunden bei Kündigung
#1

Hallo Zusammen,

zu folgendem Sachverhalt benötige ich eure Unterstützung: 

Mein Arbeitsverhältnis habe ich bei der Sparkasse ordentlich zum 30.06.2022 gekündigt. 

Zum Ende dee Beschäftigungsdauer hatte ich auf meinem Zeitkonto noch 4 Überstunden, welche ich nicht mehr abfeiern konnte.

Verfallen diese Überstunden stillschweigend oder habe ich ein Anrecht auf Auszahlung? 

Mir ist bekannt, dass vorhandene Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnet worden wären. 

Vielen Dank für eure Hilfe.
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#2

Es sind Überstunden und nicht nur Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto? Dann besteht ein Anspruch auf Auszahlung.
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#3

Wo liegt denn hier der Unterschied?

Ja, man kann sagen, es sind Plusstunden.
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#4

Überstunden sind im TVöD § 7 Abs. 7 definiert. "Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."

Bei reinen Plusstunden auf einen Arbeitszeitkonto kommt es auf die entsprechende Dienstvereinbarung an. Während bei Überstunden dies zwingend auszuzahlen sind, wenn diese zum Ende des Arbeitsverhältnis noch bestehen.
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#5

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Da werde ich mal die Dienstvereinbarung sichten. Wahrscheinlich steht das nicht explizit drin.

Viele Grüße
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