Kann an sich als Bundesbeamter aus finanziellen Gründen die Überstunden auszahlen lassen?
Der Normalfall ist der Freizeitausgleich. Eine Auszahlung ist nur im Ausnahmefall vorgesehen, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist. Man kann mit dem Dienstherrn darüber sprechen. Einen Anspruch hat man nicht.