Überstunden als Ausgleich für Ruhezeit
#1

Wenn ich abends bis 23 Uhr zb Winterdienst fahre, dann darf ich am nächsten Tag wegen der Ruhezeit (11 std) erst um 10 Uhr die Arbeit wieder aufnehmen? Mir fehlen dann 3 std um den Tag voll zu machen (Dienstbeginn 7 Uhr keine Gleitzeit). Dürfen mir diese fehlenden 3 std von meinen Überstunden vom Winterdienst abgezogen werden?
Wenn ich den Paragraphen 7 richtig verstehe, ist eine Überstunde erst eine Überstunde, wenn sie nicht innerhalb der nächsten KW abgefeiert werden kann.

§ 7 Sonderformen der Arbeit (Auszug)
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden
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