12.02.2019, 17:13
Wenn meine wöchentliche Arbeitszeit (vertraglich vereinbart) unter 15 Stunden in der Woche ist, kann der Arbeitgeber verlangen regelmäßig 2-3 Mal im Jahr 39 Stunden wöchentlich zu arbeiten und muss ich mir das ausbezahlen lassen oder kann ich auf Freizeitausgleich bestehen? Mein Problem ist, dass ich noch eine Pflegeverantwortung für ein Familienmitglied habe (schwerbehindert und Pflegegrad 3) und als Antwort erhalten habe, dass man auf einzelne Schicksalsschläge keine Rücksicht nehmen könnte.