Kann man Überstunden machen und sie wieder abbauen, bekommt man die Zuschläge trotzdem bezahlt?
Kommt darauf an wann man die abbaut. Bzw. es sind erst dann Überstunden, wenn sie nicht "bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden" [siehe § 7 Abs. 7 TVöD]. Wenn der Freizeitausgleich später erfolgt sind es Überstunden für die Anspruch auf Zuschläge bestehen.