Überstunden
#1

Kann man Überstunden machen und sie wieder abbauen, bekommt man die Zuschläge trotzdem bezahlt?
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#2

Kommt darauf an wann man die abbaut. Bzw. es sind erst dann Überstunden, wenn sie nicht "bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden" [siehe § 7 Abs. 7 TVöD]. Wenn der Freizeitausgleich später erfolgt sind es Überstunden für die Anspruch auf Zuschläge bestehen.
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