Überprüfung Entgeltgruppe/Vorher versetzt
#1

Guten Tag,

ich bin seit 2010 im öffentlichen Dienst und bin nach einem Autounfall 13 Monate krankgeschrieben gewesen.
Nun werde ich wahrscheinlich im Dezember versetzt, da meine Krankheitsvertretung laut Dienstelle bleiben soll.

2020 habe ich auf Grund der Mitteilung meines FB Leiters eine Überprüfung meiner Entgeltgruppe gefordert, da ich seit Jahren Tätigkeiten mache
die sich durch die Technik verändert haben und nun höherwertig sind. Seit 2 Jahren ist nicht passiert (Corona, Krankheit der Zuständigen).

Fiktiv:

Wenn ich nun im Dezemeber versetzt werde, dann natürlich in meiner aktuellen Entegltgruppe. Was aber wenn nach der Versetzung meine Überprüfung ergibt, dass ich meine Entegeltgruppe angepasst wird. Hab ich dann stillschweigend durch meine  Versetzung meine jetzige Entgeltgruppe akzeptiert. Die Höhergruppierung wäre für die Zukunft meine aktuelle Gruppe. Müsste dann meine Versetzung nicht angepasst werden, so dass ich auf einen entsprechenden Arbeitsplatz komme?

Die Personalstelle hält sich total bedeckt, da sie nicht mit meiner Frage gerechnet haben. Der Personalrat weiß leider nichts zu dem Thema und müssten selbst erst recherchieren.

lieben Gruß
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#2

Man kann sich ja schon mal eine Meinung bilden wie die aktuell übertragenen Aufgaben zu bewerten sind.

Einer Versetzung muss man ja nicht zustimmen. Man kann natürlich zum Ausdruck bringen, dass man mit einer Übertragung von Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltordnung nicht einverstanden ist.

Wie wird denn die Krankenvertretung bezahlt?
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#3

(26.09.2022, 11:41)Gast schrieb:  Man kann sich ja schon mal eine Meinung bilden wie die aktuell übertragenen Aufgaben zu bewerten sind.

Einer Versetzung muss man ja nicht zustimmen. Man kann natürlich zum Ausdruck bringen, dass man mit einer Übertragung von Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltordnung nicht einverstanden ist.

Wie wird  denn die Krankenvertretung bezahlt?
Vielen Dank,

Die Krankheitsvertretung wird anders bezahlt, weil 25% aus seiner bisherigen Tätigkeit mit in die neue Stelle genommenwurde . Er bekommt deshalb E6, obwohl meine bisherige Tätigkeit eine E5 ist. Meine FB Leiter sieht meine Tätigkeiten und die Eigenverantwortlichkeit in eine E8 eingruppiert, die gleiche Stelle ist im Nachbarministerium mit den gleichen Tätigkeiten eine E8.

Aber dann ist mein Gedanke nicht so falsch, dass ich bei erfolgreicher Überprüfung die höhere Eingruppierung bekomme und dann auch der Arbeitsplatz in der Zukunft dieser entsprechen muss.
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#4

Was für eine Tätigkeit ist es? Welcher Tarifvertrag? Eigenverantwortlichkeit ist kein typisches Heraushebungsmerkmal und kommt nur in sehr speziellen Bereichen vor.
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#5

(26.09.2022, 12:02)Gast schrieb:  Was für eine Tätigkeit ist es? Welcher Tarifvertrag? Eigenverantwortlichkeit ist kein typisches Heraushebungsmerkmal und kommt nur in sehr speziellen Bereichen vor.
TVÖD,  Supportbereich für für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich vergebe Zugangsdaten, richte Accounts eine, geben im Land bestimmte Rechte aus, die ich ohne Zustimmung des Vorgesetzten eintrage (z.B.).
Ich bin Sachbearbeiter im Supportbereich, regele IT Angelegenheiten, aber kümmere mich auch um Verwaltungstätigkeiten. Es ist schwer alles aufzulisten. Es sind viele Tätigkeiten
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#6

Wenn es zu mindestens 50% IT ist zumindest E6. Mehr lässt sich auf der Basis der Information nicht einschätzen. Wirkliche Hinweise auf mehr sind aber nicht zu erkennen.
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#7

(26.09.2022, 15:47)Gast schrieb:  Wenn es zu mindestens 50% IT ist zumindest E6. Mehr lässt sich auf der Basis der Information nicht einschätzen. Wirkliche Hinweise auf mehr sind aber nicht zu erkennen.
Rechte und Rollen innerhalb eines eines IT Systestems/Programme? Du richtest diese Rechte eigenständig ein? Und diese Tätigkeiten führst Du protentual wie oft aus? 

Aus meiner Sicht: wenn Dir die höhere Entgeltgruppe zugesprochen wird, müsstest Du auch einen Arbeitsplatz bekommen, der der Tätigkeitsbeschreibung bzw. Engeltgruppe entspricht. 

Du solltest definitiv klarstellen, dass du die Versetzung unter Vorbehalt annimmst, auf Grund der Überprüfung deiner jetzigen Entgeltgruppe.
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