Überminuten
#1

Darf man grundsätzlich z. B. bei 17 Überminuten auf 30 Minuten aufrunden?
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#2

Nein. Das ist grundsätzlich Arbeitszeitbetrug. Es gibt z.B. bei Arbeitseinsätzen für Rufbereitschaft Aufrundungsregeln. Denkbar sind grundsätzlich auch Regelungen in Dienstvereinbarungen.
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