Darf man grundsätzlich z. B. bei 17 Überminuten auf 30 Minuten aufrunden?
Nein. Das ist grundsätzlich Arbeitszeitbetrug. Es gibt z.B. bei Arbeitseinsätzen für Rufbereitschaft Aufrundungsregeln. Denkbar sind grundsätzlich auch Regelungen in Dienstvereinbarungen.