Überleitung in neue Entgeltordnung
#1

Mal eine zentrale Frage in die Runde aller tariflich Beschäftigten: Kann die neue Entgeltordnung sich u. U. negativ auswirken, wenn, neben der automatischen Überleitung, noch eine Stellenbewertung am Laufen ist? Man bekommt hierüber keinerlei Informationen oder Auskünfte. Freuen uns über jedes Lichtlein im Dunkeln...
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#2

Ich würd mal sagen durch die neue Entgeltordnung eher nicht aber mit der Stellenbewertung.
Bei einem Höhergruppierungsanspruch entfallen evtl. Zulagen oder werden eben angerechnet und es kann sein dass du einen Stufenrückschritt bekommst.
Stufengleiche Höhergruppierungen gibt's erst ab 01.03.2017 und da deine Bewertung jetzt läuft zählt das jetzige Recht.

Stufenrückschritt gibts aber nur wenn du eine neue Tätigkeit übertragen bekommen hast. Wenn du deine Arbeit schon länger unverändert machst ist es eine Richtigstellung der Eingruppierung und keine tarifliche Höhergruppierung.
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